Zum 1. Januar 2018 reformiert das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung (bAV). Besonders für kleine und mittlere Unternehmen werden stärkere Anreize geschaffen, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Einige Gesetzesänderungen betreffen alle Arbeitgeber, die bereits eine bAV anbieten. Sie sollten Ihre bestehenden Versorgungsordnungen umgehend auf Änderungsbedarf prüfen und überarbeiten. Ziel: Die Betriebsrenten für alle Beteiligten optimieren und die Ausgestaltung künftiger Modelle anstoßen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
bAV-Reform 2018
Regierung gestaltet die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver
- Erhöhung des Dotierungsrahmens § 3 Nr. 63 EStG von 4% auf 8% der BBG
- Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung in Höhe von 15%
- bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis 2.200 EUR
- reduzierte Anrechnung auf die Grundsicherung
- Abschaffung Riester-Doppelverbeitragung und Erhöhung Grundzulage auf 175 EUR